1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Juni 2026
O&Z Bau und Schadstoffsanierung
Chopinstraße 44
09119 Chemnitz
Deutschland
Telefon: 01772856025
E-Mail: info@o-zbau.de
USt-IdNr.: DE328385748
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen (O&Z Bau und Schadstoff Sanierung
Chopinstr 44,09119 Chemnitz)(nachfolgend „Auftragnehmer“)
und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2 Die Leistungen umfassen insbesondere:
Schadstoffsanierung (z. B. Asbest, KMF, PCB)
Rückbau-, Demontage- und Abbrucharbeiten
Entrümpelung und Entsorgung
1.3 Die AGB gelten für Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB).
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche Auftragsbestätigung oder
Beginn der Arbeiten mit Zustimmung des Auftraggebers
2.3 Grundlage des Angebots sind die Angaben des Auftraggebers sowie ggf. eine Objektbesichtigung.
Unrichtige oder unvollständige Angaben berechtigen zur Preisanpassung.
3. Leistungsumfang
3.1 Maßgeblich sind ausschließlich:
Angebot
Auftragsbestätigung
schriftliche Zusatzvereinbarungen
3.2 Nicht vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
3.3 „Besenrein“ bedeutet eine grobe Reinigung ohne Fein- oder Endreinigung.
4. Besondere Regelungen bei Schadstoffsanierung
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle bekannten Schadstoffe vor Beginn offenzulegen, insbesondere:
Asbest
künstliche Mineralfasern (KMF)
PCB
Holzschutzmittel
sonstige Gefahrstoffe
4.2 Werden während der Arbeiten nicht bekannte Schadstoffe festgestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt:
die Arbeiten sofort zu unterbrechen
zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen
eine Nachtragsvereinbarung zu verlangen
4.3 Die Entsorgung erfolgt gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere:
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
TRGS-Regelwerke
Die Kosten trägt der Auftraggeber.
4.4 Verzögerungen durch Behörden, Sicherheitsmaßnahmen oder Entsorgungsengpässe stellen keinen Verzug dar.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
Zugang zum Objekt sicherzustellen
vollständige und richtige Angaben zu machen
Gefahrenquellen offenzulegen
erforderliche Genehmigungen (z. B. Halteverbotszonen) einzuholen
Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung trägt der Auftraggeber.
6. Termine und Ausführung
6.1 Termine sind nur verbindlich bei schriftlicher Bestätigung.
6.2 Verzögerungen durch:
Witterung
behördliche Auflagen
Materialengpässe
unvorhersehbare Objektzustände
berechtigen zur angemessenen Terminverschiebung.
7. Zusatz- und Mehrarbeiten
7.1 Zusatzleistungen (z. B. versteckte Bauteile oder Schadstoffe) werden gesondert berechnet.
7.2 Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand oder gemäß Nachtragsvereinbarung.
8. Preise
8.1 Preise verstehen sich:
netto zzgl. gesetzlicher MwSt. (bei Unternehmern)
brutto (bei Verbrauchern)
8.2 Festpreise gelten nur bei unverändertem Leistungsumfang.
8.3 Preisanpassungen sind zulässig bei:
Mengenabweichungen
zusätzlichen Leistungen
nicht angegebenen Schadstoffen
9. Zahlungsbedingungen
9.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
9.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlags- oder Vorauszahlungen zu verlangen.
9.3 Bei Zahlungsverzug:
Verzugszinsen gemäß Gesetz
Einstellung der Arbeiten möglich
10. Eigentum an Gegenständen
10.1 Alle Gegenstände gelten als zur Entsorgung überlassen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
10.2 Wertgegenstände und Dokumente sind vor Arbeitsbeginn zu sichern.
10.3 Für versehentlich entsorgte Gegenstände haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
11. Haftung
11.1 Unbeschränkte Haftung bei:
Vorsatz
grober Fahrlässigkeit
Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
11.3 Keine Haftung für:
versteckte Gegenstände
Folgeschäden
entgangenen Gewinn
11.4 Haftung ist auf den Auftragswert begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
12. Gewährleistung
12.1 Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
12.2 Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.
13. Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Dritte einzusetzen.
14. Entsorgung
Die Entsorgung erfolgt ausschließlich über zertifizierte Fachbetriebe und zugelassene Anlagen.
15. Dokumentation
15.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor, während und nach der Durchführung der Arbeiten Foto- und Videoaufnahmen zur Dokumentation der Leistungen anzufertigen.
15.2 Die Aufnahmen dienen ausschließlich der Dokumentation, Beweissicherung sowie der Nachweisführung gegenüber Behörden, Entsorgungsanlagen und Auftraggebern.
15.3 Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
16. Terminabsage durch den Auftraggeber
16.1 Wird ein bereits bestätigter Termin durch den Auftraggeber weniger als 48 Stunden vor Arbeitsbeginn abgesagt oder verschoben, ist der Auftragnehmer berechtigt, bereits entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.
16.2 Hierzu zählen insbesondere Personal-, Fahrzeug-, Entsorgungs-, Container- und Planungskosten.
17. Verdeckte Leitungen und unbekannte Bauteile
17.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle bekannten Informationen über Leitungen, Kabel, Rohre, Schächte und sonstige technische Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.
17.2 Für Schäden an nicht bekannten oder nicht erkennbaren Leitungen, Kabeln oder sonstigen verdeckten Einrichtungen haftet der Auftragnehmer nicht, sofern diese vom Auftraggeber nicht angegeben wurden oder für den Auftragnehmer nicht erkennbar waren.
18. Höhere Gewalt
18.1 Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Streiks, Pandemien, Krieg, Lieferengpässe oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers, berechtigen zur angemessenen Verlängerung der Ausführungsfristen.
18.2 Schadensersatzansprüche aufgrund solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
19. Abnahme der Leistungen
19.1 Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Auftraggeber zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet.
19.2 Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:
der Auftraggeber die Abnahme ausdrücklich erklärt oder
das Objekt nach Fertigstellung nutzt oder
innerhalb von 7 Kalendertagen nach Mitteilung der Fertigstellung keine wesentlichen Mängel schriftlich angezeigt werden.
19.3 Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
20. Gerichtsstand und Recht
20.1 Es gilt deutsches Recht.
20.2 Gerichtsstand für Unternehmer ist der Sitz des Auftragnehmers.
20.3 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften.
21. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
1.2 Die Leistungen umfassen insbesondere:
Schadstoffsanierung (z. B. Asbest, KMF, PCB)
Rückbau-, Demontage- und Abbrucharbeiten
Entrümpelung und Entsorgung
1.3 Die AGB gelten für Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB).
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche Auftragsbestätigung oder
Beginn der Arbeiten mit Zustimmung des Auftraggebers
2.3 Grundlage des Angebots sind die Angaben des Auftraggebers sowie ggf. eine Objektbesichtigung.
Unrichtige oder unvollständige Angaben berechtigen zur Preisanpassung.
3. Leistungsumfang
3.1 Maßgeblich sind ausschließlich:
Angebot
Auftragsbestätigung
schriftliche Zusatzvereinbarungen
3.2 Nicht vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
3.3 „Besenrein“ bedeutet eine grobe Reinigung ohne Fein- oder Endreinigung.
4. Besondere Regelungen bei Schadstoffsanierung
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle bekannten Schadstoffe vor Beginn offenzulegen, insbesondere:
Asbest
künstliche Mineralfasern (KMF)
PCB
Holzschutzmittel
sonstige Gefahrstoffe
4.2 Werden während der Arbeiten nicht bekannte Schadstoffe festgestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt:
die Arbeiten sofort zu unterbrechen
zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen
eine Nachtragsvereinbarung zu verlangen
4.3 Die Entsorgung erfolgt gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere:
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
TRGS-Regelwerke
Die Kosten trägt der Auftraggeber.
4.4 Verzögerungen durch Behörden, Sicherheitsmaßnahmen oder Entsorgungsengpässe stellen keinen Verzug dar.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
Zugang zum Objekt sicherzustellen
vollständige und richtige Angaben zu machen
Gefahrenquellen offenzulegen
erforderliche Genehmigungen (z. B. Halteverbotszonen) einzuholen
Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung trägt der Auftraggeber.
6. Termine und Ausführung
6.1 Termine sind nur verbindlich bei schriftlicher Bestätigung.
6.2 Verzögerungen durch:
Witterung
behördliche Auflagen
Materialengpässe
unvorhersehbare Objektzustände
berechtigen zur angemessenen Terminverschiebung.
7. Zusatz- und Mehrarbeiten
7.1 Zusatzleistungen (z. B. versteckte Bauteile oder Schadstoffe) werden gesondert berechnet.
7.2 Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand oder gemäß Nachtragsvereinbarung.
8. Preise
8.1 Preise verstehen sich:
netto zzgl. gesetzlicher MwSt. (bei Unternehmern)
brutto (bei Verbrauchern)
8.2 Festpreise gelten nur bei unverändertem Leistungsumfang.
8.3 Preisanpassungen sind zulässig bei:
Mengenabweichungen
zusätzlichen Leistungen
nicht angegebenen Schadstoffen
9. Zahlungsbedingungen
9.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
9.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlags- oder Vorauszahlungen zu verlangen.
9.3 Bei Zahlungsverzug:
Verzugszinsen gemäß Gesetz
Einstellung der Arbeiten möglich
Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.
10. Eigentum an Gegenständen
10.1 Alle Gegenstände gelten als zur Entsorgung überlassen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
10.2 Wertgegenstände und Dokumente sind vor Arbeitsbeginn zu sichern.
10.3 Für versehentlich entsorgte Gegenstände haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
11. Haftung
11.1 Unbeschränkte Haftung bei:
Vorsatz
grober Fahrlässigkeit
Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
11.3 Keine Haftung für:
versteckte Gegenstände
Folgeschäden
entgangenen Gewinn
11.4 Haftung ist auf den Auftragswert begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
12. Gewährleistung
12.1 Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
12.2 Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.
13. Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Dritte einzusetzen.
14. Entsorgung
Die Entsorgung erfolgt ausschließlich über zertifizierte Fachbetriebe und zugelassene Anlagen.
15. Dokumentation
15.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor, während und nach der Durchführung der Arbeiten Foto- und Videoaufnahmen zur Dokumentation der Leistungen anzufertigen.
15.2 Die Aufnahmen dienen ausschließlich der Dokumentation, Beweissicherung sowie der Nachweisführung gegenüber Behörden, Entsorgungsanlagen und Auftraggebern.
15.3 Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
16. Terminabsage durch den Auftraggeber
16.1 Wird ein bereits bestätigter Termin durch den Auftraggeber weniger als 48 Stunden vor Arbeitsbeginn abgesagt oder verschoben, ist der Auftragnehmer berechtigt, bereits entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.
16.2 Hierzu zählen insbesondere Personal-, Fahrzeug-, Entsorgungs-, Container- und Planungskosten.
17. Verdeckte Leitungen und unbekannte Bauteile
17.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle bekannten Informationen über Leitungen, Kabel, Rohre, Schächte und sonstige technische Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.
17.2 Für Schäden an nicht bekannten oder nicht erkennbaren Leitungen, Kabeln oder sonstigen verdeckten Einrichtungen haftet der Auftragnehmer nicht, sofern diese vom Auftraggeber nicht angegeben wurden oder für den Auftragnehmer nicht erkennbar waren.
18. Höhere Gewalt
18.1 Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Streiks, Pandemien, Krieg, Lieferengpässe oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers, berechtigen zur angemessenen Verlängerung der Ausführungsfristen.
18.2 Schadensersatzansprüche aufgrund solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
19. Abnahme der Leistungen
19.1 Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Auftraggeber zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet.
19.2 Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:
der Auftraggeber die Abnahme ausdrücklich erklärt oder
das Objekt nach Fertigstellung nutzt oder
innerhalb von 7 Kalendertagen nach Mitteilung der Fertigstellung keine wesentlichen Mängel schriftlich angezeigt werden.
19.3 Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
20. Gerichtsstand und Recht
20.1 Es gilt deutsches Recht.
20.2 Gerichtsstand für Unternehmer ist der Sitz des Auftragnehmers.
20.3 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften.
21. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.